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   OLG Hamm, 30.03.2000 - 15 W 35/00   

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https://dejure.org/2000,6485
OLG Hamm, 30.03.2000 - 15 W 35/00 (https://dejure.org/2000,6485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.03.2000 - 15 W 35/00 (https://dejure.org/2000,6485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. März 2000 - 15 W 35/00 (https://dejure.org/2000,6485)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 35 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchberichtigung aufgrund der nach dem Tode des Grundstückseigentümers eingetretenen Erbfolge und bei Zweifeln tatsächlicher Art hinsichtlich des behaupteten Erbrechts; Nachweis der Erbfolge bei einer Verfügung von Todes wegen; Auslegung des Testaments hinsichtlich ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO § 35 Abs. 1 S. 1, 2; BGB § 2100
    Nachweis der Erbfolge im Grundbuchberichtigungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 113 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 35 GBO
    Auslegung eines notariellen Testaments durch Grundbuchamt

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 9 T 1304/99
  • OLG Hamm, 30.03.2000 - 15 W 35/00

Papierfundstellen

  • MittBayNot 2000, 457
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 03.01.1974 - BReg. 2 Z 68/73

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments; Anforderungen an die Auslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 30.03.2000 - 15 W 35/00
    Ergeben sich hierbei Zweifel tatsächlicher Art hinsichtlich des behaupteten Erbrechts, die nur durch weitere Ermittlungen über den Willen des Erblassers oder über die tatsächlichen Verhältnisse geklärt werden können, so kann das Grundbuchamt die Vorlage eines Erbscheins verlangen (vgl. etwa BayObLGZ 1974, 1 = NJW 1974, 954; Kuntze /Ertl/Herrmann/ Eickmann, Grundbuchrecht, 5. Aufl., § 35 GBO Rn.74).
  • OLG Braunschweig, 25.06.2019 - 1 W 73/17

    Grundbuchberichtigung nach Erbfall; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des

    2 Z 68/73|OLG Hamm; 21.12.1973; 15 W 196/73">NJW 1974, S. 954 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 30. März 2000 - 15 W 35/00 -, MittBayNot 2000, S. 457 [458] m.w.N.; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 2 W 109/06 -, NJOZ 2006, S. 3887 [3889]).
  • OLG Bremen, 07.09.2011 - 3 W 13/11

    Bindung des Grundbuchamts an die im Erbschein bezeugte Erbfolge

    Insbesondere ist das Grundbuchamt nicht befugt, tatsächliche Ermittlungen über einen etwaigen, in der Testamentsurkunde gegebenenfalls nur unvollständig zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen durchzuführen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 30.03.2000, 15 W 35/00, zitiert nach juris).
  • LG Freiburg, 31.03.2004 - 4 T 52/04

    Grundbuchverfahren: Verfahren des Nachweises der Erbfolge

    Das Grundbuchamt ist insoweit nämlich schon im Ausgangspunkt nicht befugt, tatsächliche Ermittlungen über einen etwaigen, in der Testamentsurkunde nur unvollständig zum Ausdruck gekommenen Erblasserwillen durchzuführen (vgl. OLG Hamm, ZEV 2000, 456).
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